- Wir suchen Pächter / Pächterin für die Gemeindealm Eibeck, Frankenfels, Fischbachmühlrotte 4.
Aufgabengebiete:
- Betrieb der Alm-Gastronomie.
- Haltertätigkeit für Weidevieh (Verwaltung Weidebauern Eibeck)
o Für Haltertätigkeit wird eine zu vereinbarende jährliche Pauschale ausbezahlt.
- Ganzjahresbetrieb (Gästezimmer, Ausschank, Haltertätigkeit).
- Includiert ist die Vermietung von zwei vollständig möblierten Gästezimmern.
- Monatliche Miete von € 750,- netto (zuzüglich der gesetzlichen MWSt). – Indexanpassung (ab 10 %).
- Betriebskosten sind vom Mieter selbst zu tragen.
o Pächter/Pächterin ist gestattet, pro Jahr 100 Schüttraummeter Hackschnitzel aus dem gemeindeeigenen Wald Eibeck nach Absprache mit Gemeindevertretern zu machen.
- Es besteht bereits ein Vertrag mit einer Brauerei.
- Um alle steuerlichen, sozialvers.rechtl. und gesetzlichen Angelegenheiten hat sich der Mieter selbst zu kümmern.
- Die gewerberechtlichen, steuerrechtlichen und ortspolizeilichen Vorschriften sind einzuhalten.
- Die Preise sind ortsüblich zu gestalten.
- Im Hinblick auf die NÖ – Landesausstellung hat sich der Mieter am Regionalpartnerprogramm zu beteiligen
- Der Platz vor dem Alm- und Wirtschaftsgebäude kann für Ausschankzwecke mitbenützt werden. Es besteht aber dort kein Konsumationszwang. Der Platz ist sauber zu halten.
- Reinigung und Instandhaltung im Haus, im Kellergeschoß des Wirtschaftsgebäudes und am Platz vor dem Almhaus sowie das Mähen der Grünflächen rund ums Haus hat der Mieter zu tätigen.
- Ruhetage in den Monaten Juni, Juli, August und September: 1 Tag pro Woche
o Urlaubssperre in dieser Zeit max. zwei Wochen (Ansonsten wäre für Ersatz zu sorgen)
- Die Abhaltung von traditionellen Almveranstaltungen sind zu gestatten.
Bereitgestellt/Mitvermietet von Gemeinde wird:
- Schutzhüttenkonzession.
- Eine nicht möblierte Halterwohnung.
- Möblierte Gasträumlichkeiten.
- Küche.
- Zwei vollständig möblierte Gästezimmer zur touristischen Nutzung.
- Lagerraum im Keller.
- Untergeschoß des Wirtschaftsgebäudes daneben.
o Der Rinderstall ist zur Zeit des Weideauftriebes frei zu halten (Weideviel, Futtervorräte etc.)
o Andere Gegenstände dürfen im Stall nicht deponiert werden.
o Die Haltung und Fütterung von Schweinen ist dem Pächter/In gestattet.
- Nicht includiert sind Gläser, Geschirr und weiterer gastgewerbl. Bedarf.
Abgabe der Bewerbungen:
- Bewerbungen mit allen einschlägigen Unterlagen und Ideen/Vorstellungen sind bis
spätestens 29. August 2014 an die Marktgemeinde Frankenfels abzugeben.
- Beginn des Mietverhältnisses: Nach Beendigung des derzeitigen bestehenden Mietverhältnisses.
- Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer beiderseitigen sechsmonatigen Kündigungsfrist abgeschlossen.
Frankenfels, 22. Juli 2014
Der Bürgermeister:
Franz Größbacher