Auszahlung des Sparvereines Falkenstein!

Sparverein Falkenstein hielt am 8. Dezember seine traditionelle Auszahlung im VAG-Leb ab.

„Auf Wiedersehen“ NÖ Landesausstellung 2015 „Herzlich willkommen“ ÖTSCHER:REICH

Beim Abschlussfest zur NÖ-Landesausstellung 2015 am 2. Dezember im NÖVOG-Betriebsgelände Laubenbachmühle wurde nicht nur gefeiert und über die großartigen vergangenen sechs Monate resümiert, sondern auch die Fackel an die Delegation von Pöggstall (NÖ Landesausstellung 2017 zum Thema „Alles was Recht ist“) übergeben.

Noch einmal war das NÖVOG-Betriebszentrum in Laubenbachmühle am Mittwochabend Schauplatz einer großen Landesausstellungsfeier.

Moderator Johannes Pressl, die Musikgruppe „Opfelkompott“ und die vielen Gäste gestalteten einen abwechslungsreichen, interessanten und unterhaltsamen Abend.

Gleichzeitig gab es auch die Siegerehrung für den Naturpark-Fotowettbewerb. Die Jury kürte dabei das mystische Bild vom Ötscher des Gamingers Herbert Haslinger zum Sieger. Auf Platz zwei landete ein Wasserfall-Foto von Markus Glatz, auf Platz drei ein Bild der Ötschergräben von Michael Schelberger aus Loosdorf.

NÖLA Chef Kurt Farasin zog Bilanz: „Über 280.000 Ausstellungsgäste wurden in den Ausstellungen in Neubruck und Laubenbachmühle geführt. Nur mit allen Wandergästen der Ötscherbasis in Wienerbruck und den Besuchern der ÖTSCHER:REICH-Stationen haben wird rund 500.000 Besucher in die Region gelockt“.

Und auch wenn das Feuer der Landesausstellung seit Mittwochabend offiziell übergeben ist, eines waren sich an diesem Abend alle sicher: In der Region ist das Feuer noch lange nicht erloschen. „Die Landesausstellung war die Startflagge für eine neue Ära in der Region“ – waren sich alle einig.

Wir gratulieren Christoph Russwurm zur Verleihung des Akademischen Grades DI !

Christoph Russwurm wurde der Akademische Grad

Diplom Ingenieur

verliehen!

 

Seine Laufbahn:
-) Beginn des Bachelorstudiums Maschinenbau an der technischen Universität Wien am 1.10.2010.
-) Abschluss Bachelor am 1.10.2013
-) Werkstudent bei Siemens Transportations Systems in Wien/Simmering wärend des Bachelorstudiums

-) Beginn des Masterstudiums mit den Schwerpunkten Produktentwicklung, Maschinenelemente und Leichtbau am 1.10.2013
-) Masterarbeit bei der Horsch Maschinen GmbH in Bayern
-) Abschluss des Masterstudiums mit der Diplomprüfung am 28.10.2015

2016 – 30 Jahre nach Tschernobyl

„Gastfamilien gesucht“

 

Bereits seit dem Sommer 1994 wird in Niederösterreich eine Erholungsaktion für Kinder aus der Republik Belarus (Weißrussland) durchgeführt. Bisher kamen bereits mehr als 3500 Kinder aus verstrahlten Gebieten in den Genuss eines Erholungsurlaubes in Österreich.

Nach der Katastrophe von Tschernobyl (1986) gingen 75% der Emissionen auf Belarus nieder. Das Land war und ist stärker betroffen als die Ukraine oder Russland. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte werden die Langzeitfolgen mehr und mehr sichtbar. Die Raten an Krebserkrankungen (vor allem Schilddrüsenkrebs) steigen drastisch, an einer Schwächung des Immunsystems leiden praktisch alle Kinder.

Laut Auskunft international anerkannter Ärzte bedeutet ein Erholungsaufenthalt in unbelasteter Umgebung, bei gesunder Ernährung für die Kinder die Möglichkeit, ihren Körper zu einem großen Teil von Radionukliden zu befreien und gestärkt an Körper und Seele wieder in ihre Heimat zurück zu kehren.

 

Für den Sommer 2016 werden Gastfamilien gesucht, die Kinder aus Belarus für drei Wochen aufnehmen möchten.

Termine: 25.6. – 17.7.; 16.7. – 7.8. und 6.8. – 28.8.2016

Die Kinder sind zwischen 10 und 14 Jahre alt, erholungsbedürftig, aber nicht akut krank. Sie werden kranken-, unfall-, und haftpflichtversichert sein.

Besonders geeignet sind Familien, die eigene Kinder im genannten Alter haben, aber auch „Großeltern“-Gastfamilien können sich gerne an der Aktion beteiligen. Wichtigste Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein zusätzliches Familienmitglied aufzunehmen und zu betreuen. Die Kinder sollen in der Familie mitleben können wie eigene Kinder. Für den Transport der Kinder soll von den Gastfamilien ein finanzieller Beitrag(für den Transport der Kinder) in der Höhe von € 130.— pro Kind geleistet werden.

Über Unterstützung durch Sponsoren (z.B. Kostenbeitrag für ein Kind/mehrere Kinder) freuen sich alle Beteiligten.

Informationen bei Maria Hetzer, 02742 – 9005/15466 oder 0676 – 96 04 275,

www.belarus-kinder.net oder info@belarus-kinder.net

Leitung, Organisation und Durchführung des Projektes

„Erholung für Kinder aus Belarus“

Hier finden Sie das

Anmeldeformular

                                                                                             

Jägerjahre im Ötscherland

Franz Seidl Buch

Wichtige Information zur Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern!

Schutz- und Tilgungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit
Kundmachung und Information

Die Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer und Kamele ist eine anzeigepflichtige
Viruserkrankung, die durch 1-2 mm große Mücken (Gnitzen) übertragen wird. Für den
Menschen ist der Erreger absolut ungefährlich. Die erkrankten Tiere zeigen
Schwellungen der Schleimhäute des Kopfes, der Zitzen und der Klauen.
Wegen des Auftretens der Krankheit in zwei Beständen im Burgenland und in einem Bestand
in der Steiermark wurde vom Bundesministerium für Gesundheit eine folgende Gebiete
umfassende Sperrzone ab 21.11.2015 0:00 Uhr verordnet:
– In Niederösterreich: die Bezirke Neunkirchen, Wiener Neustadt-Stadt, Wiener
Neustadt-Land, Baden, Mödling, Bruck an der Leitha, Wien-Umgebung, Gänserndorf,
Mistelbach, Korneuburg, Hollabrunn, Tulln, Lilienfeld, St. Pölten-Stadt und
St. Pölten-Land
– Im Burgenland: alle Bezirke
– In Wien: alle Bezirke
– In der Steiermark: die Bezirke Leoben, Bruck-Mürzzuschlag, Graz-Stadt,
Graz-Umgebung, Voitsberg, Deutschlandsberg, Leibnitz, Hartberg-Fürstenfeld, Weiz
und Südoststeiermark

Auf Grund der Sperrverfügung sind folgende Einschränkungen im Tierverkehr mit
empfänglichen Tieren zu beachten:

Innerhalb der Sperrzone dürfen sie verbracht werden, wenn sie am Tag der Verbringung
keine Krankheitserscheinungen der Blauzungenkrankheit aufweisen. Die Freiheit von
Krankheitserscheinungen ist vom Tierhalter oder der Tierhalterin auf dem
Viehverkehrsschein/Lieferschein zu bestätigen.
In einen Schlachthof außerhalb der Sperrzone zur unmittelbaren Schlachtung dürfen
empfängliche Tiere gleichfalls verbracht werden, wenn 30 Tage vor der Verbringung im
Bestand die Blauzungenkrankheit nicht auftrat. Die geplante Verbringung ist der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde im Vorhinein anzuzeigen, die die Verbringung mindestens 48h
vor dem Verladen der Bezirksverwaltungsbehörde des Bestimmungsortes melden muss.
Zucht- und Nutztiere dürfen aus der Sperrzone in freies Gebiet verbracht werden, wenn sie
gegen die Blauzungenkrankheit (Serotyp 4) geimpft wurden, und vor der Verbringung eine
Mindestwartefrist von 60 Tagen ab der letzten Impfung eingehalten wurde. Die 60-Tage Frist
nach der Impfung kann um einige Tage durch den fehlenden Virusnachweis im Blut verkürzt
werden. Die Blutuntersuchung führt ein Labor der AGES durch.

 

Rechtsgrundlagen:
Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung, BGBl II 2013/287; in der geltenden Fassung
Verordnung (EG) 1266/2007; in der geltenden Fassung

Adventaktion der Bibliothek!

Jeden Tag wird vorgelesen!

Einladung

an alle, die gerne Geschichten hören!

 

Treffpunkt:

Pfarrer Stangl Platz

(eventuell mit Laterne)

vom 1. Dez. bis 23. Dez. 2015, jeweils um 17.00 Uhr

Die Lesung findet in der Bibliothek statt und dauert 45 Minuten.

Wir freuen uns auf eure Teilnahme!

Beratung in allen Lebenssituationen

Hilfswerk Familien- und Beratungszentrum St. Pölten, November 2015

Unterstützung in belastenden Situationen bieten die erfahrenen Mitarbeiter/innen des Hilfswerk Familien- und Beratungszentrums St. Pölten.

 

Jeder Mensch kennt Situationen, in denen er nicht mehr weiter weiß: Mit dem Partner gibt es seit Monaten nur Streit, der neunjährige Sohn weigert sich seit Wochen, seine Schulaufgaben zu erledigen oder man selbst leidet unter depressiven Stimmungen, Schlaflosigkeit oder hat Probleme am Arbeitsplatz. Manchmal kann eine schwierige Situation oder ein plötzlich auftretendes Problem einfach nicht alleine bewältigt werden.

In solchen Fällen hilft das erfahrene Team des Familien- und Beratungszentrums St. Pölten rund um Mag. Barbara Wegscheider gerne weiter. Ob Erziehungsprobleme, Pubertätskrisen, Partnerschaftskonflikte, Scheidungsprobleme, Berufswahl oder andere belastende Lebensbereiche – die Inhalte der Beratungen sind sehr facettenreich. Gemeinsam werden persönliche Lösungen erarbeitet. „Die Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit für individuelle Anliegen und bieten umfassende und professionelle Unterstützung für Einzelpersonen, Paare und Familien“, sagt Mag. Barbara Wegscheider.

Begleitet werden auch Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen – durch Einzel- und Paarberatung, Begleitetes Besuchsrecht oder (seit Februar 2013) die gerichtlich angeordnete Elternberatung. Für eine Pflegeberatung wird an den Bereich „Hilfe und Pflege daheim“ weitervermittelt.

 

Öffnungszeiten & Kontakt:

Hilfswerk Familien- und Beratungszentrum St.Pölten
Steinergasse 2A/1. Stock, 3100 St. Pölten
Tel. 02742/312250, zentrum.sanktpoelten@noe.hilfswerk.at
Montag bis Donnerstag, 8.00 – 16.00 Uhr

Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr

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