Dirndlhoheiten – Wiedersehen macht Freude

Verabschiedungs- und Willkommensessen im Tal der Dirndln

 Pielachtal | Nach einer verlängerten Amtsperiode von insgesamt drei Jahren wurden die ehemaligen Dirndlhoheiten nochmals in gemütlichen Rahmen verabschiedet.

 Seite Ende September sind im Pielachtal – dem Tal der Dirndln – die neu gekrönten Dirndlhoheiten unterwegs. Um sie nochmals herzlich willkommen zu heißen und die ehemaligen Hoheiten zu verabschieden, lud Regionsobmann Bürgermeister Kurt Wittmann zu einem gemeinsamen Abendessen im Gasthof „Zum Alten Brauhaus“ der Familie Krassnig in Rabenstein an der Pielach ein.

„Durch unsere engagierten Dirndlhoheiten wird das Dirndltal samt seinen regionalen Dirndlprodukten auf charmante Weise repräsentiert. Wir sind stolz und beeindruckt, mit welchem Enthusiasmus diese jungen Damen eine solch ehrenvolle Aufgabe erfüllen. Im Namen der Region bedanke ich mich für den unermüdlichen Einsatz von Sandra und Veronika für unser wunderschönes Tal der Dirndln. Als die Corona-Situation im Vorjahr eine Neuwahl verhinderte, haben sie sich sofort bereit erklärt, ihr Amt ein weiteres Jahr auszuüben. Und ich denke und traue mich zu behaupten, dass dies ein Beweis dafür ist, dass ihnen die Tätigkeit sehr viel Freude bereitet hat“, schmunzelt Bürgermeister Wittmann.

Mit ihrem Dirndlauto von der Marke Peugeot, welches vom Raiffeisen Lagerhaus St. Pölten gesponsert wird, waren die Dirndlhoheiten in den letzten drei Jahren laufend unterwegs zu vielerlei Anlässen. Dieses wurde gemeinsam mit Krone und Scherpe Ende September übergeben.

Über das Amt der Dirndlkönigin darf sich seither Anna-Lena Moser freuen, welche von der ebenfalls neu gewählten Dirndlprinzessin Lisa Egger unterstützt wird. „Wir wünschen den beiden Damen zwei spannende Jahre und freuen uns, dass das Dirndltal wieder zwei authentische Werbeträgerinnen für die Region gewonnen hat“, freut sich Tourismusobfrau Veronika Harm.

Bei dem Treffen hatten sowohl die Hoheiten, als auch das Team des Regionalbüros sowie Regionsobmann Wittmann die Möglichkeit, sich bei Ing. Karl Hofecker zu bedanken. Dieser hat die Wahlen und Krönungen der Dirndlhoheiten über Jahrzehnte moderiert. So auch heuer wieder, bevor er im kommenden Jahr seinen wohl verdienten Ruhestand antritt, wofür ihm die Region alles erdenklich Gute wünscht.

Foto v.l.n.r.: Cornelia Janker, Dirndlkönigin Anna-Lena Moser, Karl Hofecker, Sandra Schweiger, Barbara Zöchbauer, Kurt Wittmann (c)Regionalbüro

Rückfragehinweis:
Cornelia Janker, BA
Regionalbüro Pielachtal
0676 7044262 | 02722 7309 25 | regionalbuero@pielachtal.at | www.pielachtal.at

Bundesweiter Lockdown ab Montag, 22.11.2021

Nähere Informationen folgen

Termin Steuerberaterin in Frankenfels am 22. November 2021 abgesagt

Steuerberaterin Mag. Isabella Niederer

(Jeden 3. Montag im Monat)

Jeweils von 15.00 – 17.00 Uhr im Amtshaus 1. Stock

Termin am 22. November 2021 ABGESAGT

Bundesweiter Lockdown für Ungeimpfte ab 15. November

Bundesregierung und Bundesländer einigen sich auf Verschärfung der Covid-Schutzmaßnahmen

Angesichts der sich zuspitzenden Situation in den heimischen Spitälern hat die Bundesregierung Verschärfungen der Covid-Schutzmaßnahmen durchgeführt. Die neuen bundesweit geltenden Regelungen sind mit Montag, 15. November 2021, in Kraft getreten.

  • Für Personen ohne 2-G-Nachweis wird ein Lockdown verordnet (gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren). Gültige Nachweisregeln siehe Tabelle unten
  • Das Verlassen (gilt ganztägig) des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs wird nur mehr zu bestimmten Zwecken zulässig sein. Dies sind unter anderem:
    • zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
    • zur Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie zur Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
    • zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
    • für berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist
    • zum Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung (z.B. Spaziergänge, Joggen etc.)
    • zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen (inkl. Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper, mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden)
    • zur Teilnahme an Wahlen
    • zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen
    • zur Teilnahme an zulässigen Zusammenkünften
  • Handels- und Dienstleistungsbetriebe dürfen von Personen ohne 2-G-Nachweis nicht mehr betreten werden, ausgenommen folgende Betriebe:
    • öffentliche Apotheken,
    • Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerliche Direktvermarkter,
    • Drogerien und Drogeriemärkte,
    • Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln,
    • Gesundheits- und Pflegedienstleistungen,
    • Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe- bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden,
    • veterinärmedizinische Dienstleistungen,
    • Verkauf von Tierfutter,
    • Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten,
    • Notfall-Dienstleistungen
    • Agrarhandel einschließlich Tierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel,
    • Tankstellen und Stromtankstellen, sowie Waschanlagen,
    • Banken,
    • Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner, jedoch ausschließlich für die Erbringung von Postdienstleistungen und Telekommunikation,
    • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege,
    • den öffentlichen Verkehr,
    • Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske,
    • Hygiene- und Reinigungsdienstleistungen,
    • Abfallentsorgungsbetriebe,
    • KFZ- und Fahrradwerkstätten.
  • Keine Teilnahme an Zusammenkünften für Personen ohne 2G-Nachweis. Ausgenommen sind davon nur einzelne besondere Veranstaltungen, wie
    • Begräbnisse,
    • Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz
    • Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind
    • unaufschiebbare Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist
    • unaufschiebbare Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist
    • unaufschiebbare Zusammenkünfte nach dem Arbeitsverfassungsgesetz
    • das Befahren von Theatern, Konzertsälen und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts, wenn dies mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen erfolgt (Autokino)
    • Zusammenkünfte im Bereich der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit
    • Zusammenkünfte im Spitzensport
  • Grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht beim Betreten des Kundenbereichs in geschlossenen Räumen von Betriebsstätten

 

Einen Überblick über die gültigen 2-G Nachweise:

2G Was Gültig ab Gültig bis Nachgewiesen durch
GEIMPFT Einmalimpfung

(wenn nur eine Impfung vorgesehen)

22 Tage nach der Impfung 270 Tage nach der Impfung Grüner Pass,

Eintrag im Impfpass,

Bestätigungskärtchen der Impfstelle,

Impfzertifikat (ELGA)

  Zweitimpfung Zeitpunkt der Zweitimpfung 360 Tage nach Zweitimpfung (ab 06.12.2021: 270 Tage nach Zweitimpfung) Grüner Pass,

Eintrag im Impfpass,

Bestätigungskärtchen der Impfstelle,

Impfzertifikat (ELGA)

  Einmalige Impfung nach Genesung

(mind. 21 Tage vor Impfung)

Zeitpunkt der einmaligen Impfung 360 Tage nach Impfung (ab 06.12.2021: 270 Tage nach Impfung) Grüner Pass,

Eintrag im Impfpass,

Bestätigungskärtchen der Impfstelle,

Impfzertifikat (ELGA)

Sowie Nachweis einer Covid-19 Infektion durch Bestätigung Arzt oder Labors

  Weitere Impfung Zeitpunkt der Impfung 360 Tage nach einmaligen Impfung

Ab 06.12.2021: 270 Tage nach Zweitimpfung

Grüner Pass,

Eintrag im Impfpass,

Bestätigungskärtchen der Impfstelle,

Impfzertifikat (ELGA)

GENESEN Bestätigung über überstandene Covid-19 Infektion Zeitpunkt der nachgewiesenen Infektion 180 Tage nach überstandenen Infektion Ärztliche Bestätigung
  Absonderungsbescheid für eine nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person Zeitpunkt der nachgewiesenen Infektion 180 Tage nach überstandenen Infektion Absonderungsbescheid für eine nachweislich an Covid-19 erkrankte Person
Schulpflichtige Kinder PCR-Test Zeitpunkt der Abstrichnahme 72 Stunden nach der Testabnahme Testbestätigung des auswertenden Labors
  Corona-Testpass (Ninja-Pass) sofern regelmäßige Testintervalle eingehalten wurden

-PCR-Test

– Antigentest

Ninja-Pass: Schulwoche inkl. Freitag, Samstag, Sonntag

Zeitpunkt der Testabnahme

PCR-Test: 72 Stunden

Antigentest: 48 Stunden

Corona-Testpass der Schule (Ninja-Pass)

Testbestätigung von befugter Teststelle bzw. in der Schule unter Aufsicht durchgeführt

Übergangsregeln bis inkl. 05.12.2021 Erstimpfung und gültiger PCR-Test PCR-Test: Zeitpunkt der Abnahme 72 Stunden ab Testabnahme

(in Wien 48 Stunden)

Grüner Pass,

Eintrag im Impfpass,

Bestätigungskärtchen der Impfstelle,

Impfzertifikat (ELGA)

Zustätzlich: Testbestätigung des auswertenden Labors

 

 

Netzwerken mit Internet-Tools wie Xing, LinkedIn oder Google My Business

Die LEADER-Region Mostviertel-Mitte bietet im Zuge ihres Qualifizierungsprojektes im Dezember ein Onlineseminar: Netzwerken mit Internet-Tools wie Xing, LinkedIn oder Google My Business“ an.

Nicht nur Facebook und Instagram erreichen mittlerweile enorme Zugriffsraten, auch die „Business-Kanäle“ Xing und LinkedIn haben deutlich mehr als 1 Mio. User*innen in Österreich.

Das Seminar soll zeigen, was diese Kanäle von den anderen Plattformen unterscheidet und was sie so wertvoll für das Netzwerken macht – gerade auch für kleinere und regionale Unternehmen. Dazu wird es auch einen Überblick über die Möglichkeiten von Google My Business geben.

Trainer: Mag. Wolfgang Kühnelt, Pretty Commercial spezialisiert auf alle Fragen rund um Marke, Text und Social Media

Termin: Montag, 13. Dezember, 18:00 – 20:30 Uhr

Kursort: ONLINE via ZOOM

Kursbeitrag: 39 Euro (exkl. MwSt.- geförderter Beitrag)

Weiter Informationen und Anmeldung unter www.mostviertel-mitte.at/kurse

Neuer Fahrplan für die Mariazellerbahn gültig ab Sonntag, 12.12.2021

 

 

 

 

Nachtarbeiten an der Mariazellerbahn in KW 47

Wir trauern um…Franz Winter

Der Impfbus kommt am Montag, 29.11.2021 nach Frankenfels!!!