Rauschbrandschutzimpfung 2020

Alle Rinder im Alter von über 4 Monaten sollen vor Auftrieb auf Weiden und Almen gegen Rauschbrand geimpft sein und den Bestimmungen der BVD-Verordnung unterliegen.
Bitte melden Sie bis spätenstens 10. März 2020 die Anzahl Ihrer Tiere, für die Impfung, am Gemeindeamt. Tel. 02725/245