Jetzt neuen Reisepass beantragen
Im Jahr 2017 verlieren im Verwaltungsbezirk BH St.Pölten ca.12.200 Reisepässe ihre Gültigkeit. Das sind deutlich mehr Dokumente als in einem durchschnittlichen Jahr.
Wer eine Reise plant, sollte also rechtzeitig prüfen, ob sein Reisepass noch gültig ist.
Vor allem in den Monaten März bis Juli 2017 muss mit einem großen Andrang und längeren Wartezeiten im Bürgerbüro gerechnet werden, da annähernd 80 % der ablaufenden Reisepässe bis Ende Juli ihre Gültigkeit verlieren.
Falls Sie eine Auslandsreise planen, überprüfen Sie rechtzeitig ihr Reisedokument und informieren Sie sich über die Einreisebestimmungen in ihrem Reiseziel, damit Sie, falls erforderlich, zeitgerecht ein neues Reisedokument beantragen können.
Das Beantragen eines neuen Reisepasses in antragsschwächeren Monaten spart Zeit.
Informationen zur Ausstellung eines Reisepasses erhalten Sie in Ihrem Bürgerbüro oder unter http://www.noe.gv.at/Bezirke/BH-st-poelten.html sowie auf www.help.gv.at.
Weiterführende Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres unter www.bmeia.gv.at.
Antrag auf Neuausstellung eines österreichischen Reisepasses
Wichtig: Jeder Antragsteller muss persönlich bei der Behörde erscheinen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Wenn Sie bereits einen roten Reisepass besitzen:
- Reisepass
- 1 aktuelles Passfoto, das den Passbildkriterien entspricht
- (Bei Namensänderung: Heiratsurkunde)
Wenn Ihr Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist:
- Reisepass
- 1 aktuelles Passfoto, das den Passbildkriterien entspricht
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- (Bei Namensänderung: Heiratsurkunde)
Wenn Sie für ein Kind einen Reisepass benötigen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- 1 aktuelles Passfoto, das den Passbildkriterien entspricht
- ein vertretungsbefugter Elternteil muss wegen der Unterschrift für die Zustimmungserklärung (bei unehelichen Kindern unbedingt die Kindesmutter) mitkommen
- Persönliches Erscheinen des Kindes ist notwendig
- Sollte die Ehe der Eltern geschieden sein, ist der Obsorge-Beschluss des Pflegschaftsgerichtes notwendig
Wenn das Kind bereits einen Reisepass besitzt, kann die Vorlage von Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis unterbleiben.
Gebühren:
Reisepass mit Fingerprint: 75,90 Euro
Reisepass mit Fingerprint-Expresszustellung: 100,– Euro
1-Tages-Expresspass: 220,– Euro
1-Tages-Expresspass für Kind: 165,– Euro
Kinderreisepass bis zum 12. Geburtstag: 30,– Euro
Kinderreisepass bis zum 12. Geburtstag-Expresszustellung: 45,– Euro
Kinderreisepass bis zum 2. Geburtstag: Gebührenfrei
Kinderreisepass-Expresszustellung bis zum 2. Geburtstag: 45,– Euro
Hinweis:
Die Ausstellung eines Passes dauert ca. 1 Woche, da die zentrale Produktion und die Zustellung direkt durch die Österreichische Staatsdruckerei erfolgen.
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