Heizkostenzuschuss 2014/15

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Landesbürgern, die einen Aufwand für Heizkosten haben und einen eigenen Haushalt führen, einen einmaligen
Heizkostenzuschuss von € 150,- zu gewähren.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Bezieher einer Mindestpension
  • Arbeitslosengeldbezieher
  • Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld (mit Einkommen unter dem Richtsatz)
  • Einkommensbezieher, deren Einkommen unter dem AZ-Richtsatz liegt.
  • Ausgleichszulagen-Richtsatz: € 857,73 (für Alleinstehende in einem eigenen Haushalt). Erhöhung bei Mehrpersonenhaushalte.

Die Anträge können bis spätestens 30. März 2015 im Gemeindeamt
Frankenfels gestellt werden.

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