Heizkostenzuschuss 2014/15
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Landesbürgern, die einen Aufwand für Heizkosten haben und einen eigenen Haushalt führen, einen einmaligen
Heizkostenzuschuss von € 150,- zu gewähren.
Anspruchsberechtigt sind:
- Bezieher einer Mindestpension
- Arbeitslosengeldbezieher
- Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld (mit Einkommen unter dem Richtsatz)
- Einkommensbezieher, deren Einkommen unter dem AZ-Richtsatz liegt.
- Ausgleichszulagen-Richtsatz: € 857,73 (für Alleinstehende in einem eigenen Haushalt). Erhöhung bei Mehrpersonenhaushalte.
Die Anträge können bis spätestens 30. März 2015 im Gemeindeamt
Frankenfels gestellt werden.
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